Brandgefährlicher Partyspaß

21.07.2009 · Presse · Redaktion

Von unserem Redaktionsmitglied Rebecca Botsch

Nach drei Bränden im rheinischen Siegen, im thüringischen Weimar und im hessischen Dieburg mit einem Toten, einem Schwerverletzten und Schaden in Millionenhöhe stehen die "leisen Brandstifter" in der Kritik. In allen drei Fällen waren herabstürzende Lampions der Auslöser. Feuerwehr und Polizei laufen bereits seit Aufkommen der Ballone Sturm. Bislang ohne flächendeckenden Erfolg. Allem Anschein nach könnte sich dies nun ändern.


Kein Verbot in Rheinland-Pfalz

Nach zwei schweren Bränden in Bocholt und Siegen gilt seit dem vergangenen Wochenende ein entsprechendes Verbot in Nordrhein-Westfalen. Auch der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat am vergangenen Freitag - eine Woche nach dem Vorfall in Dieburg - angekündigt, die Wiesbadener Landesregierung werde per Gefahrenabwehrverordnung den Start der Ballone verbieten. "Wir haben uns aufgrund der zunehmenden Zahl an Bränden (...) dazu entschlossen, ein landesweites Verbot auszusprechen", erklärte Bouffier. Außerdem planen Thüringen und Schleswig-Holstein Verbote.

In anderen Bundesländern wie dem Saarland, Bayern oder auch Baden-Württemberg ist das Starten der unberechenbaren Laternen schon verboten. In Baden-Württemberg trat ein Verbot im August 2008 in Kraft. Bis zu einem einheitlichen Vorgehen auf Landesebene hatten bereits viele kommunale Ordnungsämter die Partylaternen untersagt.

Weil ihre Flugbahn nicht kontrolliert werden kann, stellten die Ballone, die bis zu 500 Meter hoch fliegen können, nach Ansicht der Stuttgarter Landesregierung eine Gefahr für die Sicherheit des Flugraumes dar. Die für die Luftfahrt zuständigen Regierungspräsidien (RP) können zwar Ausnahmegenehmigungen erteilen, tun dies aber nach Auskunft eines Sprechers des Karlsruher RP nur "äußerst restriktiv". "Himmelslaternen gelten als ungesteuerte, unbemannte Flugkörper. Sie bedürfen in jedem Fall der Genehmigung." Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro und einer Strafanzeige rechnen.

Ein landesweites Verbot scheint es hingegen in Rheinland-Pfalz auf absehbare Zeit nicht zu geben. Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes sei - im Gegensatz zu Baden-Württemberg - "keine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer landesweiten Verbotsnorm" in Sicht, erklärte ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums auf Anfrage. Allerdings könnten die Ordnungsämter durchaus Verbote aussprechen.

Ein Verbot der Flugkörper verlangen inzwischen auch die Verbraucherverbände. Der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg weist darauf hin, dass keine Haftpflichtversicherung für Schäden bezahlt, die durch unerlaubt gestartete Himmelslaternen entstehen. Darüber hinaus sei unklar, ob Haftpflichtversicherungen überhaupt Schäden abdecken, die durch Himmelslaternen entstehen - auch dann, wenn der Start erlaubt ist.

Allesamt Gefahren, die viele Händler verschweigen. Im Internet werden Mini-Heißluftballone für weniger als einen Euro angeboten, einige Verkäufer scheuen sich nicht, den Menschen Tipps und Tricks zu liefern, wie man die Lampions trotz Verbot steigen lassen kann.

 

Quelle: Mannheimer Morgen, 21. Juli 2009